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Pensionszusagen
an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

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Bedeutung der pensionszusage

Durch den reformbedingten Rückgang der gesetzlichen Versorgungsleistungen gewinnt die betriebliche Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Gerade für den Personenkreis der GmbH-Geschäftsführer, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen und die somit keine Versorgungsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, besitzt die betriebliche Altersvorsorge einen elementaren, unverzichtbaren Charakter

Einen besonderen Stellenwert nimmt in diesem Zusammenhang die Pensionszusage ein. Eine Analyse der in der betrieblichen Altersversorgung vorhandenen Deckungsmittel zeigt eindeutig auf, dass der Durchführungsweg der unmittelbaren Pensionszusage / Direktzusage die betriebliche Altersversorgung deutlich dominiert.

Bilanzierung der pensionszusage

Gerade im Bereich der GmbH-Geschäftsführer-Versorgung kommt der Pensionszusage eine herausragende Bedeutung zu. Die Begründung hierfür findet sich u.a. in dem sog. Innenfinanzierungseffekt, der durch die Bildung einer Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz zustande kommt. Die jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellungen werden als Betriebsausgaben im Jahre der Zuführung abgezogen. Der Versteuerung unterliegen die Zuführungen zur Pensionsrückstellung erst in dem Moment, in dem sie in der Steuerbilanz aufgelöst werden.

bewertung der pensionszusage

Die Höhe der Pensionsrückstellung und somit auch die Zuführungen zur Pensionsrückstellungen werden jährlich wiederkehrend durch sog. versicherungsmathematische Gutachten / Pensionsgutachten ermittelt. Hierbei erfolgt die Ermittlung des Wertansatzes für die steuerliche Gewinnermittlung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik, sowie nach den steuerlichen Vorgaben u.a. durch § 6a EStG.