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Bewertung
Ihrer Pensionszusage(n)

Phase 3

Bewertung der bestehenden Pensionsverpflichtung

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Ermittlung der Pensionsrückstellung

Nach Eingang der Daten und Dokumente werden wir die bestehenden Pensionsverpflichtungen der Höhe nach bewerten und die zum Bilanzstichtag maßgebenden Wertansätze ermitteln.

Bei der Bewertung der bestehenden Pensionsverpflichtungen werden die eingereichten Daten und Dokumente als richtig und vollständig zugrunde gelegt.

Bitte achten Sie daher aufmerksam darauf, dass Sie uns bei der Bestellung der Pensionsgutachten wirklich sämtliche zwingend erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass im Falle dessen, dass die eingereichten Unterlagen eine Bewertung nicht ermöglichen sollten, bei uns ein weiterer Bearbeitungsaufwand entstehen würde, den wir bedingungsgemäß gesondert abrechnen müssten.

Hinweis: Eine inhaltliche Prüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Informationen ist ebensowenig Gegenstand des Auftrages, wie die Prüfung der Zulässigkeit einer Pensionsrückstellungsbildung gemäß § 6a EStG, bzw. der steuerrechtlichen Anerkennung der Pensionszusage im körperschaftsteuerrechtlichen Sinne.