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Wesen der Pensionsgutachten

Pensionsgutachten

  • stellen eine kaufmännische Notwendigkeit dar!
  • dienen zur Erfüllung der gesetzlichen Obliegenheiten der Geschäftsleitung des versorgungstragenden Unternehmens.

Gutachten erstellen

Kaufmännische Notwendigkeit

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Pensionsgutachtens wird vielfach als ein “notwendiges Übel“ empfunden. Diese eher emotional bedingte Einschätzung wird der Sachlage aber nicht gerecht.

Mit dem steuerrechtlichen Pensionsgutachten werden die den Finanzbehörden gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt. Sie dienen zur notwendigen Wertermittlung zur Festellung des steuerrechtlichen Ergebnisses. 

Mit dem handelsrechtlichen Pensionsgutachten werden die den Gesellschaftern und der Öffentlichkeit gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt. Sie dienen zur notwendigen Wertermittlung zur Feststellung der handelsrechtlichen Vermögens- und Ertragslage, sowie des ausschüttungsfähigen Ergebnisses.

Hinweis: Die Nichterfüllung der gesetzlichen Obliegenheiten kann zu einer strafbewehrten Handlung führen (z.B. § 370 AO, §§ 331, 334 HGB)!