Menü

Pensionsrückstellung
bei Pensionszusage

warum sind Pensionsrückstellungen nur für Pensionszusagen zu bilden und nicht z.b. auch für direktversicherungen?

Bei den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung muss man zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Durchführung unterscheiden.

Bei der unmittelbaren Durchführung (also der Pensionszusage) hat das Trägerunternehmen im Leistungsfalle die zugesagten Versorgungsleistungen unmittelbar und selbst zu erbringen. Bei der mittelbaren Durchführung (also z.B. der Direktversicherung) werden während der Anwartschaftsphase Beiträge bzw. Zuwendungen an den jeweiligen dazwischengeschalteten Versorgungsträger erbracht, die im Zeitpunkt der Zahlung steuerrechtlich als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Um auch bei der Pensionszusage einen Betriebsausgabenabzug bereits während der Anwartschaftsphase zu ermöglichen, werden für die bestehenden Pensionsverpflichtungen Rückstellungen gebildet, deren Zuführungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr steuerrechtlich als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

zurück zu den fragen

mehr informationen zur pensionszusage

gutachten bestellen