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Pensionsgutachten nach IAS 19

warum erhalte ich pensionsgutachten für den internationalen Jahresabschluss nur anhand eines individuellen angebotes?

Die auf unserer Homepage veröffentlichte Honorartabelle zeigt deutlich auf, dass wir für die Pensionsgutachten für die Steuer- und die Handelsbilanz mit konkurrenzlos niedrigen Honoraren an den Markt gehen. Dies können wir nur deshalb bewerkstelligen, da wir den Ablauf und Prozess der Gutachtenbe- und -erstellung für die “Online-Welt“ optimiert haben.

Pensionsgutachten für den internationalen Jahresabschluss (also nach IAS 19) werden in der Welt der kleinen- und mittleren Unternehmen nur selten nachgefragt, sodass eine derartige Prozess- und Ablaufoptimierung aus unserer Sicht hier wirtschaftlich nicht sinnvoll dargestellt werden kann.

Pensionsgutachten nach IAS 19 sind außerdem weitaus umfangreicher und komplexer als die Pensionsgutachten nach § 6a EStG oder §§ 249, 253 HGB.

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