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Pensionsgutachten
nach EStG und HGB

warum benötige ich ein pensionsgutachten für die steuer- und ein pensionsgutachten für die handelsbilanz?

Pensionsverpflichtungen, die nach dem 01.01.1987 begründet wurden, sind sowohl in der Steuer-, als auch in der Handelsbilanz zwingend zu passivieren.

Seit der BilMoG-Reform 2010 ist es nicht mehr zulässig, in der Handelsbilanz den steuerlichen Teilwert der Verpflichtung als Mindestwert zu passivieren. Für die Handelsbilanz hat seitdem eine eigenständige Bewertung dem Grunde und der Höhe nach stattzufinden (§§ 249, 253 HGB).

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