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Pensionsrückstellungen

warum habe ich in der steuer- und Handelsbilanz Pensionsrückstellungen zu bilden?

Unmittelbare Pensionszusagen sind im juristischen Sinne dem Bereich der Dauerschuldverhältnisse zuzuordnen. Dem Wesen eines Versorgungsversprechens folgend, ergibt sich aus einer erteilten Pensionszusage eine Verbindlichkeit, deren Umfang dem Grunde und der Höhe nach als ungewiss zu beurteilen ist. Für ungewisse Verbindlichkeiten sind nach § 249 Abs. 1 Satz. 1 HGB Rückstellungen zu bilden. Die handelsrechtliche Passivierungsverpflichtung gilt über das Maßgeblichkeitsprinzip auch für die Steuerbilanz.

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