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Berechnung Pensionsrückstellung

wie wird die pensionsrückstellung berechnet? warum benötige ich hierfür ein eigenes gutachten?

Anders als bei gewissen Verbindlichkeiten, wie z.B. bei einer Darlehensverbindlichkeit, deren Wertansatz sich aus den Restverbindlichkeiten am Bilanzstichtag ergibt, besteht bei ungewissen Verbindlichkeiten eine nicht unerhebliche Bewertungsproblematik. Dabei gilt es in der Zukunft ungewisse Zahlungsströme für den maßgebenden Bilanzstichtag mit einem realistischen Wertansatz zu versehen.

Für die Lösung dieser Aufgabenstellung bedarf es einer qualifizierten Bewertung des bestehenden Verpflichtungsumfangs, die unter Anwendung der anerkannten Methoden der Versicherungsmathematik (Sterbetafel, Rechnungszins, Bewertungsverfahren) stattfindet und deren Ergebnisse in ein Pensionsgutachten münden.

Um die gesetzlichen Obliegenheiten, die der Staat an die Geschäftsleitung des versorgungstragenden Unternehmens stellt, zu erfüllen, müssen die Ergebnisse der jährlichen Bewertung in eigens dafür angefertigten Gutachten festgehalten werden.

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