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Bewertungsverfahren

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Methoden der wertermittlung

Das zur Bewertung der Pensionsverpflichtung heranzuziehende Verfahren übt einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des bilanziellen Wertansatzes aus. Bei den grundsätzlich zur Verfügung stehenden Bewertungsmethoden kann zwischen zwei grundlegend verschiedenen Typen, den Anwartschaftsdeckungs- und dem Anwartschaftsbarwertverfahren, unterschieden werden.

Grundlage für die Bewertung nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren ist immer die insgesamt zugesagte Versorgungsleistung. Eine Abgrenzung zwischen der Vergangenheit (Past Service) und der Zukunft (Future Service) findet hier zunächst nicht statt. Bei den Anwartschaftsdeckungsverfahren handelt es sich um sog. Gleichverteilungsverfahren.

Bei einer Bewertung nach den Anwartschaftsbarwertverfahren wird der Bewertung der Pensionsverpflichtung grundsätzlich der am Bilanzstichtag erdiente (unverfallbar erworbene) Versorgungsanspruch (Past Service) zugrunde gelegt. Die Zukunft (Future Service) bleibt bei der Bewertung außen vor. Bei einer Bewertung nach den Anwartschaftsbarwertverfahren wird der fiktive Einmalbeitrag ermittelt, der am jeweiligen Bilanzstichtag benötigt würde, um die bis zum Bilanzstichtag unverfallbar erworbenen Versorgungsanwartschaften zu finanzieren. Bei den Anwartschaftsbarwertverfahren handelt es sich um sog. Ansammlungsverfahren.

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