Versand
Ihrer Pensionsgutachten
Auftragsabschluss und versand
Nach Fertigstellung der Pensionsgutachten werden diese grundsätzlich per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Ein anderweitiger Versand (z.B. auf dem Postweg) findet nur dann statt, wenn Sie dies im Rahmen der Bestellung als zusätzliche Service-Leistung in Auftrag gegeben haben.
Hinweis: Nutzen Sie auch unseren Steuerberater-Service!
Wenn Sie uns im Bestellungvorgang die Kontaktdaten Ihres Steuerberaters mitteilen (insbesondere die E-Mail-Adresse), dann werden die Gutachten unmittelbar nach deren Fertigstellung auch an Ihren Steuerberater übermittelt. So sichern Sie den unmittelbaren Kommunikationsfluss und ersparen sich den diesbezüglichen Aufwand.