Service-Leistungen
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- Unverfallbarkeits-Bescheinigungen
- Abfindungsermittlungen
- Versorgungsausgleichs-berechnungen
- Prognoseberechnungen
- Bestands-Analysen
Service-Leistungen rund um Pensionszusagen
- Unverfallbarkeits-Bescheinigungen
Scheidet ein Versorgungsberechtigter (Geschäftsführer, Vorstand, oder Angestellter) aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis aus, ohne dass ein Versorgungsfall eintritt, so behält er für den Fall, dass er die gesetzlichen/vertraglichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt hat, seine bereits erdienten Versorgungsanwartschaften.
Wir ermitteln die Höhe der bereits erdienten Versorgungsanwartschaften und weisen diese in einer Unverfallbarkeits-Bescheinigung aus, welche gemäß § 4a BetrAVG auf Anforderung dem Versorgungsberechtigten offenzulegen ist.
- Abfindungsermittlungen
Für den Fall, dass trotz der restriktiven Gesetzeslage (vgl. § 3 BetrAVG) eine Abfindung von Versorgungsanwartschaften in Betracht kommt (etwa bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, oder aktiven Angestellten), ermitteln wir die zu leistende Abfindung unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze und der heranzuziehenden Bewertungsparameter (Richttafeln, Rechnungszins).
- Versorgungsausgleichsberechnungen
Im Rahmen von Ehe-Scheidungen sind die während der Ehezeit erworbenen Anrechte des jeweiligen Versorgungssystems auf die Ehegatten aufzuteilen (sog. Versorgungsausgleich). Auch im Rahmen von betrieblichen Altersversorgungssystemen erworbene Anrechte sind im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf die Ehegatten aufzuteilen.
Wir bieten die hierzu notwendigen Berechnungen zum sog. Ausgleichswert an, der im Rahmen der Ehe-Scheidung dem dazugehörigen Versorgungsausgleich zugrunde zu legen ist.
- Versicherungsmathematische Prognoseberechnungen
Die Pensionsgutachten liefern den stichtagsbezogenen Wertansatz für die Passivierung der Pensionsrückstellung in der Steuer- und Handelsbilanz und erfüllen damit die gesetzlichen Mindestanforderungen, die der Staat an versicherungsmathematische Gutachten stellt.
Jedoch verfügen Sie damit noch über keinerlei Informationen, wie sich die Pensionsrückstellungen in den kommenden Jahren, insbesondere bis zum Erreichen des Pensionsalters, entwickeln werden. Besonders im Hinblick auf die handelsrechtliche Pensionsrückstellung bergen die kommenden Jahre eine gewisse Unsicherheit - und auch ein gewisses Risiko.
- Wie wird sich der handelsrechtliche Rechnungszins weiter entwickeln?
- Wird der Gesetzgeber eine Anpassung der veralteten Rechtsnorm des § 6a EStG in Angriff nehmen? Oder behält er aus haushaltspolitischen Gründen den zweifelsohne viel zu hohen Rechnungszins in Höhe von 6,0% bei?
- Wie werden sich die Inhalte der Pensionszusage entwickeln? Werden die Versorgungsleistungen erhöht, weil das operative Geschäft floriert? Oder müssen die Versorgungsleistungen herabgesetzt werden, weil die zunehmenden Pensionsrückstellungen der Gesellschaft die Luft zum Atmen rauben?
All das, übt einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der zu passivierenden Pensionsrückstellung aus…
Mit unseren versicherungsmathematischen Prognosberechnungen erhalten Sie einen grundlegenden Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der steuer- und handelsrechtlichen Pensionsrückstellung.
- Bestands-Analysen
Insbesondere im Falle eines kollektiven Versorgungswerkes - welchem eine Vielzahl von Angestellten angehören - kann schnell der Überblick verloren werden, oder sich ein Leichtsinnsfehler einschleichen. Ohne eine detaillierte Bestands-Analyse bleibt dieser Fehler eventuell unentdeckt und kann zu einem falschen Ausweis der Pensionsrückstellung führen.
Wir führen für Sie eine detaillierte Bestands-Analyse mit Prüfung der jeweiligen personenspezifischen Daten, der jeweils erworbenen Versorgungsanwartschaften und der bisher passivierte steuer- und handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen durch, sodass im Falle einer Betriebsprüfung kein „böses Erwachen“ folgt.
Die Gebühren für die jeweilige Service-Leistung können Sie der diesbezüglichen Honorartabelle entnehmen.
Nutzen Sie unser Kontaktformular um die entsprechende(n) Service-Leistunge(n) für Ihre Pensionszusage anzufordern.