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HGB-Gutachten nach RH FAB 1.021

Pensionsgutachten

Transparente und einfache Honorarberechnung für online basierte Indiviual-Gutachten.

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Honorar für hgb-gutachten nach rh fab 1.021:

Der Rechnungslegungshinweis des IDW RH FAB 1.021 bringt weitreichende Veränderungen bei der handelsrechtlichen Bewertung von rückgedeckten Pensionszusagen. So hat die Ermittlung der Pensionsrückstellung künftig für den kongruent rückgedeckten Teil der Pensionsverpflichtung anhand des Aktivwertes der entsprechenden Rückdeckungsversicherung zu erfolgen.

Dies erfordert eine eigenständige Prüfung jeder einzelnen Rückdeckungsversicherung hinsichtlich einer etwaigen Leistungs- und Erdienenskongruenz und ist für die Gutachter mit einem erheblichen Mehr-Aufwand verbunden. In diesem Zusammenhang ergeben sich für die Erstellung der HGB-Gutachten nach dem Rechnungslegungshinweis in Abhängigkeit von der Anzahl der Versorgungsberechtigten folgende Honorare:

Anzahl Versorgungsberechtigte EStG
einzeln
HGB
einzeln
EStG & HGB
zusammen
1 150,- € 200,- € 300,- €
2 185,- € 250,- € 370,- €
3 220,- € 300,- € 440,- €
4 260,- € 350,- € 510,- €
5 295,- € 400,- € 590,- €

Alle o. g. Honorare verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bei mehr als fünf Versorgungsberechtigten ermittelt sich unser Honorar in Abhängigkeit von dem Honorar, dass der bisherige versicherungsmathematische Gutachter in Rechnung gestellt hat. Weitere Informationen zu unserem Spezial-Angebot für “Kollektiv-Pensionsgutachten“ finden Sie hier.

Wenn Sie uns mit der Erstellung beider Pensionsgutachten (also EStG und HGB) beauftragen (siehe unten Beispiele 2 und 3),
gewähren wir Ihnen — bezogen auf den jeweiligen Einzelpreis der Pensionsgutachten für die Steuer- und die Handelsbilanz — einen Nachlass in einer rundungsbedingten Bandbreite zwischen 14 und 17% ! Das Honorar entnehmen Sie bitte der Spalte “EStG & HGB zusammen“.

Berechnungsbeispiele:

  • Beispiel - HGB-Pensionsgutachten nach RH FAB 1.021:

Erteilung eines Auftrags für ein HGB-Gutachten für einen Versorgungsberechtigten nach dem neuen Rechnungslegungshinweis; keine Service-Leistungen.

HGB-Gutachten für 1 VB           200,- €
Gesamthonorar 200,- €

 

  • Beispiel - Pensionsgutachten nach § 6a EStG und § 253 HGB nach RH FAB 1.021:

Erteilung eines Auftrags über jeweils ein EStG- und ein HGB-Gutachten für einen Versorgungsberechtigten nach dem neuen Rechnungslegungshinweis; keine Service Leistungen.

EStG + HGB-Gutachten für 1 VB 300,- €
Gesamthonorar 300,- €

 

  • Beispiel - Pensionsgutachten nach § 6a EStG und § 253 HGB nach RH FAB 1.021 - fortlaufende Bewertung:

Erteilung eines Auftrags über jeweils ein EStG- und ein HGB-Gutachten für einen Versorgungsberechtigten nach dem neuen Rechnungslegungshinweis; fortlaufende Bewertung.

EStG + HGB-Gutachten für 1 VB 300,- €
Gesamthonorar 300,- €
abzgl. Honorarermäßigung im ersten Jahr - 150,- €
Honorar im ersten Jahr 150,- €

 

Alle o. g. Honorare verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.