Menü

Kapital statt Rente

Wie kann ich die pensionsrückstellungen in meiner handelsbilanz begrenzen?

Als ein Mittel zur Begrenzung der für unmittelbare Versorgungszusagen in der Handelsbilanz zu bildenden Pensionsrückstellungen hat sich die Umstellung von einer rentenförmig zugesagten Altersversorgung auf eine Kapitalzusage bewährt.

Durch die Umstellung von einer rentenförmigen Altersversorgung in eine Kapitalzusage, wird das sog. Langlebigkeitsrisiko eliminiert. Aus einer ungewissen Verpflichtung (hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintritts und der Höhe der Verpflichtung) wird eine gewisse Pensionsverbindlichkeit (lediglich im Hinblick auf den Eintritt eines vorzeitigen Versorgungsfalles verbleibt noch eine Ungewissheit).

Künftige Veränderungen des Rechnungszinses haben somit keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Rentenbarwertes (Endwert der anzusammelnden Pensionsrückstellung), da dieser auf die Höhe der Kapitalleistung beschränkt ist, während der Rentenbarwert einer rentenförmigen Verpflichtung nach oben hin offen ist und wesentlich von dem anzuwendenden Rechnungszins beeinflusst wird.

zurück zu den fragen

Weitere Informationen zur umstellung auf eine kapitalzusage