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Jährliches Pensionsgutachten

warum benötige ich jedes jahr ein neues pensionsgutachten?

Aufgrund der regelmäßig wechselnden Rechnungsgrundlagen (v.a. der HGB-Rechnungszins wechselt monatlich), ist es zwingend notwendig, für jeden Stichtag eine eigenständige Bewertung der Pensionsverpflichtung dem Grunde und der Höhe nach stattfinden zu lassen.

Um die gesetzlichen Obliegenheiten, die der Staat an die Geschäftsleitung des versorgungstragenden Unternehmens stellt, zu erfüllen, müssen die Ergebnisse der jährlichen Bewertung in eigens dafür angefertigten Gutachten festgehalten werden.

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